Rechtzeitig Vorkehrungen treffen
Jede Person kann unfall- oder krankheitsbedingt vorübergehend oder dauerhaft die Fähigkeit verlieren, den eigenen Willen zu äußern, Entscheidungen zu treffen und Geschäfte abzuschließen. Die meisten gehen davon aus, dass nahe Angehörige (Eltern, Partner, Kinder) dann für sie entscheiden und handeln dürfen. Das stimmt aber nicht! Für Volljährige darf nur handeln, wer ausdrücklich durch eine Vollmacht oder Verfügung dazu autorisiert ist. Bevor du also z. B. deinen Auslandstrip antrittst, regle alles Wichtige: Vorsorgevollmacht (VV), Patientenverfügung (PV), Betreuungsvollmacht (BV). Die vorliegenden Vordrucke folgen den Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und dienen als Anregung für deine persönliche Entscheidung. Sie sind so gestaltet, dass du eine Auswahl treffen musst. Regle deine Vorsorge selbstbestimmt, damit alles geklärt ist, wenn es nötig wird.
MEIN VORSORGE GUIDE
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